Die nächste Einreichfrist für Ihre Förderanträge ist der 17. Oktober 2024.
Es können nur fristgerechte Anträge berücksichtigt werden.

Förderziele

Gefördert werden können sowohl Vereine, als auch gemeinnützige Institutionen (öffentlich- und privatrechtlich), die in Frankfurt oder Offenbach am Main ansässig sind. Dazu zählen:

  • Institutionen mit Tätigkeitsfeldern, die dem Förderprofil der Stiftung entsprechen
  • Gemeinnützige Vereine
  • Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen mit gemeinnützigem Träger

 

Notwendig für einen Projektantrag sind

Erläuterungen

Das Antragsformular ermöglicht der Dr. Marschner Stiftung einen schnellen und strukturierten Überblick über Ihr Vorhaben. Sie können bei Bedarf die Kurzbeschreibung Ihres Projekts im Formular durch eine ausführlichere Darstellung (bitte max. 2 Seiten) ergänzen. Ihre Projektbeschreibung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Hintergrund bzw. Ausgangssituation
  • Zeitrahmen / Ort
  • Ablauf / Zeitplan
  • personelle Ausstattung
  • inhaltliche Beschreibung des Vorhabens
  • Zielgruppe und Ziele
  • Kurze Erläuterung der Übereinstimmung des Projekts
    mit den Förderzielen der Dr. Marschner Stiftung

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen übersichtlichen (tabellarischen) Kosten- und Finanzierungsplan bei. Bitte legen Sie hier unbedingt dar, ob auch bei anderen Förderern Mittel beantragt wurden und ob diese gegebenenfalls bereits zugesagt wurden. Bei Bedarf können Sie das unter „Antragsformulare“ bereitgestellte Formular verwenden und Ihren Bedürfnissen anpassen.

Anträge richten Sie bitte an:

Dr. Marschner Stiftung
c/o Rechtsanwalt Peter Gatzemeier
Berliner Straße 72
60311 Frankfurt am Main

Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Stiftungsgremien entscheiden je nach Bedarf an 3 – 4 Terminen im Jahr. Mit entsprechenden Bearbeitungszeiten ist daher je nach Eingangsdatum eines Antrags zu rechnen.

Grundsätzlich haben Antragstellende keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Dr. Marschner Stiftung.

Im Fall einer Förderzusage

Die bzw. der Geförderte verpflichtet sich zur Einhaltung des im Förderantrag benannten Verwendungszwecks. Zeitliche, inhaltliche und organisatorische Änderungen bzw. Abweichungen des Projektes sind der Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Die Stiftung entscheidet dann, ob die bewilligten Fördermittel für das modifizierte Projekt weiterhin verwendet werden dürfen oder aber an die Stiftung zurückgezahlt werden müssen. Nach dem Eingang der Fördermittel benötigt die Stiftung unverzüglich eine Spendenbescheinigung.

Ein Verwendungsnachweis über die bewilligten Fördermittel ist auf Anfrage durch die Stiftung vorzuweisen.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Falle einer Förderung durch die Dr. Marschner Stiftung freuen wir uns über die Nennung der Stiftung innerhalb des Projektes sowie auf allen Werbeträgern (Einladungskarten, Plakate, Kataloge, Programme etc.) und in der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen etc.). Zum Prozedere und zur Verwendung des Logos auf projektbezogenen Werbeträgern setzen Sie sich bitte mit uns unter kontakt@marschner-stiftung.de in Verbindung.

 

 

Anträge richten Sie bitte an:

Dr. Marschner Stiftung
c/o Rechtsanwalt Peter Gatzemeier
Berliner Straße 72
60311 Frankfurt am Main