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Anträge

Förderziele

Gefördert werden können in Frankfurt und Offenbach ansässige, gemeinnützige Institutionen (öffentlich- und privatrechtlich). Dazu zählen:

  • Institutionen mit Tätigkeitsfeldern, die dem Förderprofil der Stiftung entsprechen
  • Gemeinnützige Vereine
  • Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen mit gemeinnützigem Träger

  Notwendig für einen Projektantrag sind

Erläuterungen

Das Antragsformular ermöglicht der Dr. Marschner Stiftung einen schnellen und strukturierten Überblick über Ihr Vorhaben. Sie können bei Bedarf die Kurzbeschreibung Ihres Projekts im Formular durch eine ausführlichere Darstellung (bitte max. 2 Seiten) ergänzen. Ihre Projektbeschreibung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Hintergrund bzw. Ausgangssituation
  • Zeitrahmen / Ort
  • Ablauf / Zeitplan
  • personelle Ausstattung
  • inhaltliche Beschreibung des Vorhabens
  • Zielgruppe und Ziele
  • Kurze Erläuterung der Übereinstimmung des Projekts mit den Förderzielen der Dr. Marschner Stiftung

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen übersichtlichen (tabellarischen) Kosten- und Finanzierungsplan bei. Bitte legen Sie hier unbedingt dar, ob auch bei anderen Förderern Mittel beantragt wurden und ob diese gegebenenfalls bereits zugesagt wurden. Bei Bedarf können Sie das unter „Antragsformulare“ bereitgestellte Formular verwenden und Ihren Bedürfnissen anpassen.

Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Stiftungsgremien entscheiden je nach Bedarf an 3 – 4 Terminen im Jahr. Mit entsprechenden Bearbeitungszeiten ist daher je nach Eingangsdatum eines Antrags zu rechnen.

Grundsätzlich haben Antragstellende keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Dr. Marschner Stiftung

Im Fall einer Förderzusage

Die bzw. der Geförderte verpflichtet sich zur Einhaltung des im Förderantrag benannten Verwendungszwecks. Zeitliche, inhaltliche und organisatorische Änderungen bzw. Abweichungen des Projektes sind der Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Die Stiftung entscheidet dann, ob die bewilligten Fördermittel für das modifizierte Projekt weiterhin verwendet werden dürfen oder aber an die Stiftung zurückgezahlt werden müssen. Nach dem Eingang der Fördermittel benötigt die Stiftung unverzüglich eine Spendenbescheinigung.

Ein Verwendungsnachweis über die bewilligten Fördermittel ist auf Anfrage durch die Stiftung vorzuweisen.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Falle einer Förderung durch die Dr. Marschner Stiftung freuen wir uns über die Nennung der Stiftung innerhalb des Projektes sowie auf allen Werbeträgern (Einladungskarten, Plakate, Kataloge, Programme etc.) und in der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen etc.). Zum Prozedere und zur Verwendung des Logos auf projektbezogenen Werbeträgern setzen Sie sich bitte mit uns unter kontakt@marschner-stiftung.de in Verbindung.

Förderantrag direkt hier einreichen

    Bitte wählen Sie hier aus wie Sie den Antrag einreichen möchten:

    Antrag als PDF hochladenAntrag direkt online im Formular ausfüllen

    Dokumente
    Bitte beachten Sie, dass nur PDF, XLS bzw. XLSX-Dateien mit einer Größe von bis zu 5 MB hochgeladen werden können.

    Im Falle einer Förderung durch die Dr. Marschner Stiftung freuen wir uns über die Nennung der Stiftung und Platzierung unseres Logos innerhalb des Projektes sowie auf allen Werbeträgern (Einladungskarten, Plakate, Kataloge, Programme etc.) und in der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen etc.). Die richtige Bezeichnung hierzu lautet: Dr. Marschner Stiftung. Das Logo lassen wir Ihnen im Falle einer Förderzusage per Mail zukommen.

    Bankverbindung/Projektkonto

    Sonstige Dokumente
    Bitte beachten Sie, dass nur PDF, XLS bzw. XLSX-Dateien mit einer Größe von bis zu 5 MB hochgeladen werden können.

    Bitte beachten Sie:
    Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Dr. Marschner Stiftung besteht nicht. Auch bei eventuell wiederholter oder regelmäßiger Förderung kann gegen die Stiftung kein Rechtsanspruch begründet werden. Der Antragsteller erklärt mit seiner Unterschrift auf diesem Formular, dass ihm die freiwillige und widerrufliche Natur der Unterstützung bekannt ist. Entscheidungen über Anträge erfolgen ausschließlich und endgültig durch den Stiftungsbeirat in Zusammenarbeit mit dem Vorstand.

    Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Stiftungsgremien entscheiden an 3 – 4 Terminen im Jahr über die Anträge. Mit entsprechenden Bearbeitungszeiten ist daher je nach Eingangsdatum eines Antrags zu rechnen.

    Bitte beachten:


    Hinweis zur Datenverarbeitung gemäß Art. 6 (1) (a), (b) DSGVO:
    Die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Pflichtfelder sind notwendig, um Ihre Anfrage sinnvoll beantworten zu können. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


    Achtung!

    Die nächste Einreichfrist wird demnächst veröffentlicht


    Andere Einreichungsvarianten
    Sie können uns die Unterlagen auch per Post oder per Mail zusenden. Am unkompliziertesten ist jedoch die vollständige Abwicklung über unser Online-Formular.

    Dr. Marschner Stiftung
    c/o Rechtsanwalt Peter Gatzemeier
    Berliner Straße 72
    60311 Frankfurt am Main

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